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  1. Allgemeines
    1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der mit unseren Kunden geschlossenen Verträge.
    2. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Kunden sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
  2. Durchführung von Dienstleistungen
    1. Die Entwesung wird im Thermoverfahren durch Wärmebehandlung mit Hitze oder Kälte durchgeführt. Dies, sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten, erfolgt im Rahmen eines Dienstvertrages.
  3. Angebot, Vertragsabschluss
    1. Die im Rahmen des Vertrages durchgeführte Beratung geben wir nach bestem Wissen auf Grund des Standes unserer Erfahrung und Kenntnisse.
    2. Alle Angebote sind 2 Monate gültig. Sollte zwischenzeitlich eine Preisänderung der Nettopreise gemäß Preisliste erfolgen, so wirkt sich diese nicht auf das ursprüngliche Angebot aus. Änderungen der gesetzlichen MwSt. sind hiervon ausgeschlossen und werden an den Kunden weitergegeben.
    3. Verträge und Aufträge können mündlich, fernmündlich, sowie schriftlich erteilt werden und kommen durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Auftragsdurchführung zustande.
    4. Sollten zur Vertragserfüllung behördliche oder sonstige Erlaubnisse erforderlich sein, gehört die Einholung dieser zu den Aufgaben des Kunden, bzw. seinem gesetzlichen Vertreter.
  4. Auftragsabwicklung
    1. Die Auftragsabwicklung erfolgt grundsätzlich unter Beachtung aller uns bekannten gesetzlichen Vorschriften.
    2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Serviceleistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
    3. Zur Verfügung gestellte Informationen und Hinweise zur Durchführung der Auftragsabwicklung sind vom Kunden zu beachten und umzusetzen. Beim Tätigwerden hat der Kunde den Anweisungen unsers Personals Folge zu leisten.
    4. Zur Wärmebehandlung mittels Wärmeofen wird je 9kW Gerät mindestens ein 16 A 400 V Drehstromanschluss benötigt. Sollte sich bei Beginn der Durchführung herausstellen, dass bereits bauseits vorhandene, kundenseitige Anschlüsse nicht, oder nicht richtig angeschlossen und/oder abgesichert sind, und dadurch eine Verzögerung von mehr als 8 Stunden bei der Durchführung der Arbeiten eintritt, wird dem Kunden die Ausfallzeit belastet. Gleiches gilt, wenn die Anschlüsse zum geplanten Durchführungsbeginn nicht zugänglich sind.
  5. Gewährleistung und Haftung für Dienstleistungen
    1. Eine erfolgreiche Behandlung setzt die umfassende Information durch den Kunden voraus, insbesondere Hinweise auf Besonderheiten des zu behandelnden Objektes. Uns steht das Recht zu, die Durchführung eines übernommenen Auftrages abzulehnen, wenn sich nachträglich Umstände ergeben, die bei der Auftragserteilung nicht zu erkennen waren und die vereinbarte Tätigkeit infolgedessen nicht verantwortet werden kann. Dies gilt vor allem, wenn die Durchführung mit Gefahren verbunden ist, denen nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand begegnet werden kann. Schadenersatzansprüche sind in solchen Fällen ausgeschlossen. Die bis zur Beendigung der Arbeiten entstanden Kosten sind zu erstatten.
    2. Der Auftragnehmer haftet für Schäden im Rahmen der Behandlung nur insoweit, als sie Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, sowie für Schäden im Zusammenhang mit der Erbringung von Vertragspflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind (sog. Kardinalpflichten).
    3. Aufgrund der Vielzahl synthetischer Substanzen und der unterschiedlichen Modifikationen von Naturstoffen übernehmen wir grundsätzlich keinerlei Haftung für möglicherweise stattfindende Reaktionen von oder an Gegenständen in oder an den behandelten Räumen des Auftraggebers die auf der durchgeführten Wärmebehandlung beruhen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass sich Materialien verfärben, Gerüche entwickeln oder dauerhafte, qualitative Veränderungen ergeben können.
  6. Haftung des Kunden
    1. Aus Sicherheitsgründen ist dem Kunden ist die Bedienung oder Umlagerung der eingesetzten Geräte und Maschinen keinesfalls gestattet.
    2. Für Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust der eingesetzten Geräte, Maschinen und des benötigten Zubehörs während der Überlassungs- und/oder Behandlungsdauer haftet der Kunde mit dem Neuwert, bzw. der anfallenden Reparaturkosten.
  7. Erstattung bereits angefallener Kosten
    1. Löst der Auftraggeber vor der tatsächlichen Auftragsdurchführung berechtigterweise den Vertrag auf (z.B. infolge der Ausübung eines etwaig bestehenden Widerrufs- oder Rücktrittsrechts), so hat er dem Auftragnehmer jedenfalls jene Kosten zu erstatten, welche für den Auftragnehmer nicht mehr vermeidbar sind (z.B. nicht stornierbare Hotelkosten, Kosten der Anreise, Bereitstellung Geräte etc.).
  8. Zahlungsbedingungen
    1. Die Zahlung hat, unter Angabe der Rechnungsnummer, innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber ohne Abzug zu erfolgen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist behält sich der Auftragnehmer die Berechnung von Zinsen entsprechend dem gesetzlichen Zinssatz vor.
    2. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte können von Kunden nur ausgeübt werden, sofern seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
  9. Gerichtsstand
    1. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört.
  10. Schlussbestimmung
    1. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nicht wirksam sein, gilt stattdessen die gesetzliche Vorschrift. Die übrigen Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden davon jedoch nicht berührt.